Die Ausgangslage ist klar: Im Kanton Zürich trat ein Gesetz in Kraft, das ab dem 1. April 2024 vorsieht, Baubewilligungsverfahren vollständig digital abzuwickeln.
Übergangsfrist von drei Jahren
Um die Voraussetzungen für das digitale Baubewilligungsverfahren zu erfüllen, haben Städte und Gemeinden drei Jahre Zeit, sich an die Plattform «eBaugesucheZH» anzubinden. Nach Ablauf der Übergangsfrist sind im Kanton Zürich Baugesuche in Papierform nicht mehr erlaubt.
So wickeln Sie Baugesuche innerhalb der Übergangsfrist ab
- Reicht die Bauherrschaft das Gesuch auf Papier ein, wickelt es die amtliche Stelle auch auf Papier ab.
- Reicht die Bauherrschaft das Gesuch digital ein, muss es die Stadt / Gemeinde digital bearbeiten. Konkret gilt das für Gemeinden / Städte, die:
- bereits ans eBau-Portal Zürichs angeschlossen sind und
- über einen digitalen Signaturservice mit der vom Gesetz geforderten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verfügen.
CMI Bau an das eBau-Portal anbinden und Baugesuche digital bewältigen
Arbeiten Sie mit CMI Bau? Dann haben Sie bereits die Lösung. Wir binden die CMI-Fachlösung an das eBau-Portal des Kantons Zürich an. Ist dies bei Ihnen bereits umgesetzt, dann steht der digitalen Abwicklung Ihrer Baugesuche nichts im Weg. Um Baugesuche wie gefordert digital zu signieren, nutzen Sie ab R23 den in CMI integrierten Signaturservice von DeepSign. Dieser Service bietet die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), aber auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
So funktioniert DeepSign in CMI
Im Video erfahren Sie, wie Sie innerhalb von CMI Ihre Dokumente mit DeepSign qualifiziert digital unterschreiben.
Marco Lengg zeigt Ihnen, wie Sie in der Fachlösung CMI Bau mittels DeepSign einen Baurechtsentscheid digital signieren und gleich ins eBau-Portal einspielen.
Neue Rubriken: eAuflageZH, Akteneinsicht und Zustellbegehren
Die digitale Abwicklung der Baugesuche im Kanton Zürich erfordert in CMI Bau, das wir zusätzliche Meldungen für die Kommunikation zwischen CMI Bau und dem eBau-ZH-Portal bereitstellen.
eAuflageZH:
Damit publiziert eine Gemeinde / Stadt die Baugesuche direkt im eBau-Portal. Die eAuflageZH ist die digitale Auflage der Gesuchsunterlagen durch die Gemeinde und nicht der Ersatz für die Publikation im schweizerischen Amtsblatt. Diese Rubrik löst die bisherige, öffentliche und physische Auflage der Gesuchsunterlagen auf der Gemeinde ab.
Akteneinsicht:
Im Kanton Zürich können Personen explizit die Akteneinsicht für die Baugesuche verlangen. Hierzu werden ebenfalls Meldungen im Austausch zwischen dem eBau-ZH-Portal und CMI Bau bereitgestellt. So kann die Einsicht digital verlangt und angeboten werden.
Zustellbegehren:
Im Kanton Zürich können Personen eine Kopie des Baurechtsentscheids (Baubewilligung) verlangen. Auch dieses Begehren kann künftig digital eingereicht und mit den zugehörigen Meldungen vom eBau-ZH-Portal nach CMI Bau übermittelt werden.
CMI setzt die Erweiterungen für die neuen Rubriken im eBau-ZH-Portal um.
CMI setzt die neuen Rubriken in CMI Bau um
Im April 2024 nehmen wir die technische Umsetzung der drei Rubriken «eAuflageZH», «Akteneinsicht» und «Zustellbegehren» unter die Lupe und setzen sie in CMI Bau um. Update: Die Umsetzung findet im November / Dezember mit einem Pilotkunden statt. Ziel ist, Sie in diesem Blogbeitrag Anfang 2025 über das weitere Vorgehen zu informieren. Damit Sie wissen, wie wir diese Anforderungen bei Ihnen konkret implementieren können.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie digitale Baugesuche in CMI Bau am besten umsetzen? Adrian Eicher und Lukas Fus beantworten diese gerne. Sie dürfen Ihre Frage auch als Kommentar hinterlassen. Vielen Dank.