DIE FACHLÖSUNG FÜR DIE ORDENTLICHE UND ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG

EINBÜRGERUNGEN LEICHT GEMACHT

Einbürgerung

Einbürgerungen (z. B. ordentliche oder erleichterte Einbürgerungen, Bürgerrechtsentlassungen oder Wiedereinbürgerungen) werden auf kantonaler ebenso wie auf kommunaler Ebene bearbeitet. Die Verfahren sind dabei je nach Kanton unterschiedlich. Bei allen gleich ist der Einbezug von verschiedenen Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, der Gemeinde und des Bundes im Laufe des Verfahrens. Genau dafür ist die Software zur Einbürgerung von CMI bestens gerüstet. Setzen der Kanton und die Gemeinde bereits das CMI (AXIOMA) ein, kann das Dossier mit nur einem Klick medienbruchfrei und elektronisch übermittelt werden.

CMI Bürgerrecht leistet wertvolle Unterstützung bei der Bewirtschaftung der Einbürgerungsgesuche und nutzt dabei für eine effiziente und einfache Arbeitsweise alle Funktionen des Grundsystems. Die Eröffnung des Dossiers erfolgt mit einem Wizard, der den Anwendenden durch die wichtigsten Angaben führt. Für noch mehr Effizienz können dabei die unterschiedlichen Verfahren im System hinterlegt werden.

Innerhalb des Dossiers stehen alle DMS-Funktionen für die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten und Formularen zur Verfügung. Workflow-Komponenten ermöglichen die Schritt-für-Schritt-Bearbeitung des Gesuches.

Ihr Mehrwert

  • Bürgerrechtsdossier mit klarer Struktur und Übersicht über den aktuellen Verfahrensstand
  • Umfangreiche Suchfunktionalitäten inkl. Favoriten- und Suchcenter
  • Pendenzen- und Mahnliste mit Notifikation und Erinnerungsfunktion per E-Mail
  • Integrierte Adressverwaltung mit optionalen Schnittstellen zu führenden Kernapplikationen
  • Dokumenten- und Vorlagenmanagement mit einfacher «Drag and Drop»-Verzeichnung der Unterlagen
  • Reportingfunktionalitäten mit Druck- und Exportfunktionen in PDF, Excel und Word

Ein paar zahlen

Kunden
0
Abgewickelte Einbürgerungsgesuche pro Jahr
0
Verfahrensarten
0
0

SCHON GEWUSST?

Verbindung zwischen Kanton und Gemeinde

Im Kanton St. Gallen haben wir den Einbürgerungsprozess zwischen den Gemeinden und dem Kanton medienbruchfrei umgesetzt. Der elektronische Dossieraustausch der Fachinformationen, Dokumente und der beteiligten Personen erfolgt über die im CMI integrierte Dossierschnittstelle.

FAQ

Mit der Fachlösung werden vom System bei der Erfassung des Gesuches automatisch Validierungsprüfungen (Mindestaufenthaltsdauer, Ausländerbewilligung etc.) gemacht. Die im Einbürgerungsprozess weitgehend standardisierte Korrespondenz kann mit dem System soweit automatisiert werden, dass wiederholtes Abschreiben von Informationen wegfällt. Das Dossier kann elektronisch an die nächste Instanz weitergeleitet werden.

Die in den Fachabteilungen durchgeführten Abklärungen können parallel zueinander mittels elektronischen Aufträgen (Aktivitäten/Aufgaben) erfolgen und direkt im System erfasst werden. Dadurch wird der Prozess durchgängig im System geführt. Als Ergebnis wird beispielsweise der Erhebungsbericht automatisch erstellt.

Mit der Einführung erarbeiten wir gemeinsam mit dem Kunden Dossier- und Dokumentvorlagen. So werden die benötigten Informationen in den verschiedenen Einbürgerungsverfahren (Ordentlich, Besondere etc.) bereits beim Erfassen eines Einbürgerungsgesuchs automatisch hinzugefügt. Diese Informatonen stehen danach für die spätere Verwendung (z. B. Erhebungsbericht, Einbürgerungsverfügung etc.) zur Verfügung.

Nein, die Fachlösung CMI Bürgerrecht ist für eine unbeschränkte Anzahl Personen nutzbar.

TYPISCHER FACHPROZESS IN DER GEMEINDE

Start
STATUS BEANTRAGT
EINGANG GESUCH
Das Gesuch wird physisch oder digital eingereicht. Ein Bürgerrechtsdossier wird eröffnet, fehlende Unterlagen werden eingefordert und alle Dokumente im integrierten DMS abgelegt.
STATUS BEANTRAGT
STATUS FORMELLE PRÜFUNG
FORMELLE PRÜFUNG
Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
STATUS FORMELLE PRÜFUNG
ABKLÄRUNGEN
PERSÖNLICHE GESPRÄCHSFÜHRUNG
Mit der gesuchstellenden Person wird ein persönliches Gespräch geführt, um die vorgängig gemachten Abklärungen zu stützen.
STATUS TRAKTANDIERT
TRAKTANDIERUNG
Die Bürgerrechtsverfügung wird direkt im Dossier verfasst und mit den dazugehörigen Unterlagen für die Beschlussfassung auf die nächste Bürgerrechtskommissionssitzung traktandiert.
STATUS TRAKTANDIERT
STATUS INTERN VERÖFFENTLICHT
PAPIERLOSE SITZUNGSVORBEREITUNG
Alle Traktanden stehen nun den Kommissionsmitgliedern digital zur Verfügung und sie können sich papierlos auf die Sitzung vorbereiten – jederzeit und überall.
STATUS INTERN VERÖFFENTLICHT
STATUS BEWILLIGT
VERFÜGUNG DES KOMMUNALEN EINBÜRGERUNGSGREMIUMS
Das Einbürgerungsgremium erteilt das kommunale Bürgerrecht.
STATUS BEWILLIGT
STATUS PUBLIZIERT
PUBLIKATION
Die Bürgerrechtsverfügung wird im Amtsblatt und allenfalls im lokalen Mitteilungsblatt publiziert.
STATUS PUBLIZIERT
STATUS ÜBERWIESEN
ÜBERWEISUNG AN KANTON
Das Bürgerrechtsdossier wird elektronisch an den Kanton überwiesen.
STATUS ÜBERWIESEN
STATUS KANTONSBÜRGERRECHT ERTEILT/ABGELEHNT
RÜCKMELDUNG VOM KANTON AN DIE GEMEINDE
Der Kanton überweist das Bürgerrechtsdossier mit der Verfügung zurück an die Gemeinde.
STATUS KANTONSBÜRGERRECHT ERTEILT/ABGELEHNT
BÜRGERRECHT WIRD ERTEILT
Die Gemeinde informiert die gesuchstellende Person und stellt ihm die Einbürgerungsverfügung zu.
STATUS ABGESCHLOSSEN
BÜRGERRECHTSDOSSIER WIRD ABGESCHLOSSEN
Das Bürgerrechtsdossier wird abgeschlossen und alle Dokumente stehen für die Archivierung zur Verfügung. Es kann jederzeit über vergangene Einbürgerungen recherchiert werden.
STATUS ABGESCHLOSSEN
Pfeil

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Adrian Eicher
Adrian Eicher
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Lukas Fus
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