DIE FACHLÖSUNG FÜR DIE ORDENTLICHE UND ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG
EINBÜRGERUNGEN LEICHT GEMACHT
Einbürgerungen (z. B. ordentliche oder erleichterte Einbürgerungen, Bürgerrechtsentlassungen oder Wiedereinbürgerungen) werden auf kantonaler ebenso wie auf kommunaler Ebene bearbeitet. Die Verfahren sind dabei je nach Kanton unterschiedlich. Bei allen gleich ist der Einbezug von verschiedenen Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, der Gemeinde und des Bundes im Laufe des Verfahrens. Genau dafür ist die Software zur Einbürgerung von CMI bestens gerüstet. Setzen der Kanton und die Gemeinde bereits das CMI (AXIOMA) ein, kann das Dossier mit nur einem Klick medienbruchfrei und elektronisch übermittelt werden.
CMI Bürgerrecht leistet wertvolle Unterstützung bei der Bewirtschaftung der Einbürgerungsgesuche und nutzt dabei für eine effiziente und einfache Arbeitsweise alle Funktionen des Grundsystems. Die Eröffnung des Dossiers erfolgt mit einem Wizard, der den Anwendenden durch die wichtigsten Angaben führt. Für noch mehr Effizienz können dabei die unterschiedlichen Verfahren im System hinterlegt werden.
Innerhalb des Dossiers stehen alle DMS-Funktionen für die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten und Formularen zur Verfügung. Workflow-Komponenten ermöglichen die Schritt-für-Schritt-Bearbeitung des Gesuches.
Ihr Mehrwert
- Bürgerrechtsdossier mit klarer Struktur und Übersicht über den aktuellen Verfahrensstand
- Umfangreiche Suchfunktionalitäten inkl. Favoriten- und Suchcenter
- Pendenzen- und Mahnliste mit Notifikation und Erinnerungsfunktion per E-Mail
- Integrierte Adressverwaltung mit optionalen Schnittstellen zu führenden Kernapplikationen
- Dokumenten- und Vorlagenmanagement mit einfacher «Drag and Drop»-Verzeichnung der Unterlagen
- Reportingfunktionalitäten mit Druck- und Exportfunktionen in PDF, Excel und Word
Ein paar zahlen
SCHON GEWUSST?
Verbindung zwischen Kanton und Gemeinde
CMI BÜRGERRECHT LÄSST SICH SEHR GUT MIT DIESEN LÖSUNGEN KOMBINIEREN:
FAQ
Mit der Fachlösung werden vom System bei der Erfassung des Gesuches automatisch Validierungsprüfungen (Mindestaufenthaltsdauer, Ausländerbewilligung etc.) gemacht. Die im Einbürgerungsprozess weitgehend standardisierte Korrespondenz kann mit dem System soweit automatisiert werden, dass wiederholtes Abschreiben von Informationen wegfällt. Das Dossier kann elektronisch an die nächste Instanz weitergeleitet werden.
Die in den Fachabteilungen durchgeführten Abklärungen können parallel zueinander mittels elektronischen Aufträgen (Aktivitäten/Aufgaben) erfolgen und direkt im System erfasst werden. Dadurch wird der Prozess durchgängig im System geführt. Als Ergebnis wird beispielsweise der Erhebungsbericht automatisch erstellt.
Mit der Einführung erarbeiten wir gemeinsam mit dem Kunden Dossier- und Dokumentvorlagen. So werden die benötigten Informationen in den verschiedenen Einbürgerungsverfahren (Ordentlich, Besondere etc.) bereits beim Erfassen eines Einbürgerungsgesuchs automatisch hinzugefügt. Diese Informatonen stehen danach für die spätere Verwendung (z. B. Erhebungsbericht, Einbürgerungsverfügung etc.) zur Verfügung.
Nein, die Fachlösung CMI Bürgerrecht ist für eine unbeschränkte Anzahl Personen nutzbar.
TYPISCHER FACHPROZESS IN DER GEMEINDE
Start
EINGANG GESUCH
FORMELLE PRÜFUNG
ABKLÄRUNGEN
PERSÖNLICHE GESPRÄCHSFÜHRUNG
TRAKTANDIERUNG
PAPIERLOSE SITZUNGSVORBEREITUNG
VERFÜGUNG DES KOMMUNALEN EINBÜRGERUNGSGREMIUMS
PUBLIKATION
ÜBERWEISUNG AN KANTON
RÜCKMELDUNG VOM KANTON AN DIE GEMEINDE
BÜRGERRECHT WIRD ERTEILT
BÜRGERRECHTSDOSSIER WIRD ABGESCHLOSSEN
Pfeil
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