Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, lassen per Gesetz Ereignisse, die im Ausland geschehen, in der Schweiz beglaubigen. Diese Ereignisse reichen von Geburt, Heirat, Scheidung über Adoption, Kindesanerkennung, hin zu Geschlechtsänderung und Namensänderung oder Todesfall. Der Antrag für die Beglaubigung wird beim zuständigen Kanton eingereicht, wo er bearbeitet und das Ereignis beglaubigt wird.