Im November 2021 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die Pflegeinitiative an. Das Ziel dieser Initiative ist, die Qualität der Pflege zu sichern und allen Menschen Zugang zu guter Pflege zu ermöglichen. Dafür muss mehr Pflegepersonal ausgebildet und die Verweildauer im Beruf verlängert werden. Der Hintergrund dazu: Die Pflege ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung und der Bedarf nimmt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft stetig zu. Gleichzeitig zeichnet sich in den letzten Jahren ein Mangel an Fachkräften ab.
Die Initiative soll somit die Bedingungen der in der Pflege tätigen Menschen verbessern. Dafür gehen die Kantone in zwei Etappen vor. Die erste Etappe ist umgesetzt: Sie enthält u. a. eine Ausbildungsoffensive, um die Anzahl der Ausbildungen von Pflegepersonal zu erhöhen und deren Weiterbildung zu fördern.
Dafür trat am 1. Juli 2024 das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege in Kraft.
Wie der Kanton Schwyz die 1. Etappe umgesetzt hat
Im Kanton Schwyz trat das Einführungsgesetz (EGzFGA) mit der Vollzugsverordnung (VVzEGzFGA) am 1. Oktober 2024 in Kraft. Ein Auszug daraus sagt:
«Basierend auf den oben erwähnten gesetzlichen Grundlagen werden durch den Kanton Schwyz Beiträge zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe HF und FH an Betriebe, Auszubildende und Höhere Fachschulen ausbezahlt. Zusätzlich zu den Bundesvorgaben wird der Kanton Schwyz auch Beiträge an Betriebe und Auszubildende im Bereich Fachperson Gesundheit EFZ (FaGe) auszahlen. Ebenso wird in den Bereichen HF und FH sowie FaGe eine Ausbildungsverpflichtung für die Betriebe eingeführt.»
Quelle: Webseite des Kantons Schwyz
Doch was heisst das genau?
Anträge für Auszubildendenbeiträge komplett digital über CMI abwickeln
Bild: Onlineantrag auf der Webseite des Kanton Schwyz.
Der Kanton stellte kürzlich ein Antragsverfahren für Auszubildendenbeiträge bereit. Die Abwicklung der eingereichten Anträge erfolgt weitestgehend digital.
Konkret gibt eine Person oder Organisation, die im Pflegebereich eine Weiterbildung macht, beim Amt für Gesundheit und Soziales einen Antrag für einen Ausbildungsbeitrag ein. Dies geschieht ganz einfach via Webformular auf der Webseite des Kantons. Die Antragsstellenden senden darüber auch gleich alle nötigen Unterlagen mit.
Die kantonale Verwaltung arbeitet schon länger mit CMI. Sie hat diesen neuen Prozess so eingerichtet, dass mit der Übermittlung des Antrags in CMI automatisch der gesamte Prozess angestossen wird: Pro Antrag wird ein Dossier erstellt. Anschliessend wird der Antrag in der richtigen Reihenfolge abgewickelt: z. B. interne Prüfung des Antrags, Beitragshöhe bestimmen, Antragsstellende online über Bescheid informieren.
Fällt ein positiver Entscheid, berechnet CMI automatisch die auszuzahlenden Beträge und übermittelt diese über die Fakturaschnittstelle ans Debitoren-Tool, das den Prozess zur Überweisung des Auszubildendenbeitrags automatisch auslöst.
Die CMI-Lösung dank KPF auf individuelle Bedürfnisse anpassen
Umsetzungsphase 1
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes «Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege» am 1. Juli 2024 erstellte der Kanton Schwyz mit CMI rasch ein Konzept. Es enthält zwei Phasen. Phase 1 setzte den eben beschriebenen Prozess in CMI um – mittels kundenspezifischer Parametrierung (KPF). Er stand innerhalb von zwei Monaten bereit.
Seit dem 1. Oktober kommen die Anträge nun online ins System und werden automatisch verarbeitet. Am 2. Oktober wurden bereits an die 70 Anträge über die Webseite in die CMI-Lösung übermittelt. Das Amt für Gesundheit und Soziales in Schwyz wickelte alle Anträge bis heute problemlos digital ab.
Umsetzungsphase 2
In Phase 2 wird das System mit GERES (kantonales Einwohnerregister) verbunden. Damit kann das Amt die Kontaktdaten der Antragssteller:innen automatisch prüfen, was die Bearbeitung des Antrags nochmals beschleunigt. Diese Phase ist in Arbeit und wird bis Februar umgesetzt.
Für alle (Individualisierungs-)Fälle KPF
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